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Verordnungsfähigkeit von Hydrogelen in der Wundversorgung

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 15.06.2023 eine erste Entscheidung nach Einführung des §31 Absatz 1a SGB V bekannt gegeben. Hier geht es um die Frage, was zu der Gruppe der Verbandmittel gehört. Geklärt werden muss, ob bestimmte Produkte weiterhin verordnungsfähig über die gesetzliche Krankenversicherung sind. Im Detail geht es um die Erstattung von z.B. Hydrogelen. Bis zum 02.12.23 soll nun vom G-BA entschieden werden, ob „nicht formstabile Zubereitungen“ (Gele, Lösungen, Emulsionen) weiterhin über die KV abgerechnet werden können.

Laut G-BA haben u.a. Gel, Lösung und Emulsion als „sonstige Produkte der Wundbehandlung“ nicht die Eigenschaft, die bedeckt, aufsaugt, stabilisiert, immobilisiert oder komprimiert.  Sie fallen somit aus Gruppe 1 und Gruppe 2 der drei verordnungsfähigen Produktgruppen heraus. Haben Hersteller weiterhin über geeignete Studien keine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung nachweisen können, ist ein Antrag auf eine Verordnungs- und  Erstattungsfähigkeit beim G-BA nicht möglich.

Wie lautet die offizielle Begründung in der Pressemitteilung des G-BA vom 15.05.23 für die Einteilung von Hydrogelen in keine der drei verordnungsfähigen Gruppen?

„Flüssige bis halbfeste Zubereitungen weisen nach Anwendung auf der Wunde keine feste, zusammenhängende Erscheinungsform im Sinne des „Verbindens“ auf und können somit keine kontinuierliche Abdeckung zum Schutz des Wundgrundes gewährleisten. Sie erfüllen die Voraussetzungen des Bedeckens oder Aufsaugens nicht.“

Bereits im April 2022 erklärte die ICW gegenüber dem G-BA die Wichtigkeit von Hydrogelen in der Versorgung chronischer Wunden. Es sei aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbar, dass Hydrogele als Kompressen der Gruppe 1 zugeordnet werden und somit erstattungsfähig bleiben. Sie bewertet die Einteilung als „weder rational noch wissenschaftlich“.

Es bleibt abzuwarten, wie der G-BA schlussendlich am 2.12.23 entscheidet.

Quellen:

https://www.lifepr.de/pressemitteilung/initiative-chronische-wunden-ev/Pressemeldung-der-ICW-zur-Entscheidung-des-G-BA-vom-15-05-2023/boxid/950554, letzter Zugriff am 11.07.23

Tropfen Wassertropfen Wasser – Kostenloses Foto auf Pixabay – Pixabay; letzter Zugriff am 11.07.23