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Neues vom BVMed: Verlängerte Erstattung „sonstiger Produkte zur Wundbehandlung“

Aktuelles

Laut Mitteilung des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) sind „sonstige Produkte zur Wundebhandlung“ bis zum 2. Dezember 2024 weiterhin erstattungsfähig. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat somit in den nächsten Monaten Zeit, die Kriterien der Wirksamkeit zu definieren, denn die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird ab Dezember 2024 einen Nachweis des Nutzens der Produkte anfordern. Wichtig wird hier sein, […]