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Neues vom BVMed: Verlängerte Erstattung „sonstiger Produkte zur Wundbehandlung“

BVMedHydrogelenicht formstabile Zubereitungen

Laut Mitteilung des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) sind „sonstige Produkte zur Wundebhandlung“ bis zum 2. Dezember 2024 weiterhin erstattungsfähig. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat somit in den nächsten Monaten Zeit, die Kriterien der Wirksamkeit zu definieren, denn die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird ab Dezember 2024 einen Nachweis des Nutzens der Produkte anfordern. Wichtig wird hier sein, dass die Produkte in Bewertungsverfahren als positiv eingestuft werden. Ist diese Einstufung erfolgt, steht der Erstattung durch die GKV nichts im Wege.

Dieser Beschluss betrifft die Hydrogele oder auch „nicht formstabile Zubereitungen“ genannt, sowie Lösungen und Emulsionen. Insgesamt müssen Hersteller von immerhin 400 dieser nicht formstabilen Zubereitungen bis Dezember 2024 den Nutzen der Produkte unter Beweis stellen. Der G-BA sollte hier den Herstellern eine transparente Beratung anbieten. Die Anforderungen an den Nachweis des therapeutischen Nutzens müssen für alle Beteiligten wie z.B. auch Ärzteschaft und Pflege praxistauglich und umsetzbar ein.

Der BVMed hat auf dem Bremer Wundkongress 2023 eine Umfrage zur Nutzenbewertung von den oben genannten Produkten gestartet. Für die überwiegende Mehrheit der Wundspezialisten vor Ort stehe zunächst eine Reduktion klinischer Infektionszeichen, Reduktion von Schmerzen und eine Verbesserung der Lebensqualität im Vordergrund.

Danach wird die Reduktion der Wundfläche und Reduktion der Keimlast angegeben, der komplette Wundverschluss steht nur für 22% der Wundspezialisten im Fokus.

Wird die Nutzenbewertung auf eine der Wundheilungsphasen und damit für eine begrenzte Zeit bezogen, werden laut BVMed die „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ auch nach dem 2. Dezember 2024 weiterhin zur Verfügung stehen.

Quellen: www.bvmed.de; letzter Zugriff am 7.12.23

https://pixabay.com/de/; letzter Zugriff am 7.12.23